AGG-Beschwerdestelle

Ihre Rechte bei Benachteiligung, Belästigung oder sexueller Belästigung

Die AGG-Beschwerdestelle ist für Sie da!

Was ist die AGG-Beschwerdestelle?

AGG ist die die Abkürzung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz dient dem Schutz vor Benachteiligung im Arbeitsleben und bei Geschäften im täglichen Leben. Es meint aber auch Belästigungen, die die Würde eines Menschen verletzen, insbesondere sexuelle Belästigung. 

Die AGG-Beschwerdestelle im AWO-Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe ist für alle Mitarbeitenden, Auszubildenden, Praktikant: innen und Bewerber: innen im Einstellungsverfahren da, die der Ansicht sind, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Benachteiligung, Belästigung oder sexuelle Belästigung aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität erfahren haben.

Wann können Sie sich melden?

Wenn Sie sich benachteiligt, diskriminiert fühlen oder (sexuelle) Belästigung erfahren haben, sei es bei Einstellung, Beförderung oder in anderen Arbeitssituationen, können Sie sich jederzeit an die AGG-Beschwerdestelle wenden.

Wie können Sie sich melden?

Unter folgender Mailadresse sind wir für Sie erreichbar: AGG-Beschwerdestelle@awo-siegen.de

Übrigens: Es darf ihnen keine Benachteiligung entstehen, weil sie von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen!

Wie funktioniert die AGG-Beschwerdestelle?

Ihre Beschwerde wird vertraulich behandelt und es wird umgehend geprüft, ob eine Benachteiligung oder Belästigung im Sinne des AGG vorliegt.
Bei begründeter Beschwerde kümmert sich der AWO Kreisverband darum, dass Abhilfe geschaffen wird. 

Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung von uns.