Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe

Grundsatzerklärung zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verantwortung

 

Menschenrechtsstrategie und Verpflichtung auf höchster Unternehmensebene

Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit lauten die Grundwerte der Arbeiterwohlfahrt, die im Leitbild aller AWO-Verbände in Deutschland verankert sind. Sie gelten für uns universell und über nationale Grenzen hinweg. Sie sind Grundlage für unser Handeln und bilden sich ab in unserem betrieblichen und unternehmerischen Wirken.

Menschenrechte schützen, Armut reduzieren und wachsende Ungleichheiten stoppen sind Beispiele für Herausforderungen, vor denen wir global stehen. Die Umsetzung der Menschenrechte, die Einhaltung gerechter Arbeitsbedingungen, der Schutz des natürlichen Lebensraums und die Abschaffung von Diskriminierung und Gewalt sind Ziele, die sich nur in einem solidarischen Zusammenwirken verwirklichen lassen. Die Arbeiterwohlfahrt KV Siegen-Wittgenstein/Olpe arbeitet aktiv an der Realisierung dieser Ziele mit.

Mit unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Grundsatzerklärung übernehmen wir Verantwortung für eine gerechtere, nachhaltigere und ethischere Geschäftstätigkeit in unseren Lieferketten.

Der AWO KV Siegen-Wittgenstein ist Teil eines der größten Sozialverbände in Deutschland. Um unserem Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, haben wir neben dem bundesweiten Grundsatzprogramm und dem Leitbild des Kreisverbands weitere verbandsweite Richtlinien implementiert, die unsere grundsätzliche Haltung ausdrücken und richtungsweisend für alle Tätigkeiten sind für uns und unsere Geschäftspartner: innen.

Auf Verbandsebene ist die Grundsatzerklärung in einem bestehenden Code of Conduct integriert. Es handelt es sich insbesondere um folgende Leitlinien:

  • Das „Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt“ ist die zentrale programmatische Orientierung für den gesamten Verband
  • Der „Leitfaden zu Vielfalt und der Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in AWO Einrichtungen“
  • Der „AWO Maßnahmenplan Klimaschutz“ 
  • Die Leitlinien zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in AWO Einrichtungen
  • Das AWO Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt

Darüber hinaus unterstützt und fördert der AWO KV Siegen-Wittgenstein/Olpe die Arbeit ihres entwicklungspolitischen Fachverbandes „AWO International e.V.“ 

AWO international setzt sich seit 1998 dafür ein, dass benachteiligte Menschen ihre Lebensumstände nachhaltig verbessern können. Im Falle von Katastrophen engagiert sich die AWO International in der humanitären Nothilfe und im Wiederaufbau.

Der Vorstand und die Geschäftsführung des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Siegen-Wittgenstein/Olpe bekennen sich zu den Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und steuern die Verantwortung für die Umsetzung dieser menschenrechtlichen Grundsatzerklärung. . Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unserer Organisation sich über die eigene Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
Der Vorstand, die höchste Leitungsebene des Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein/Olpe, verabschiedet die vorliegende Grundsatzerklärung.

 

Bezugnahme zu internationalen Standards

Im Einklang mit den Leitprinzipien der Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich der AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen zu Arbeits- und Sozialstandards (ILO)
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK)
  • Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
  • Die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung
  • Das Pariser Klimaabkommen

 

Verfahren und Verantwortlichkeiten

Für die Einhaltung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte zeichnet sich die Geschäftsführung des AWO Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein/ Olpe verantwortlich.

Zur Sicherstellung der Sorgfaltspflichten gemäß dem LkSG hat der Kreisverband Siegen-Wittgenstein/ Olpe ein angemessenes Risikomanagement eingeführt und eine betriebsinterne Zuständigkeit (Menschenrechtsbeauftragung) festgelegt.

 

Relevante Menschenrechtsthemen und priorisierte Personengruppen

Obwohl wir als gemeinnütziger Wohlfahrtsverband nicht profitorientiert arbeiten, so unterliegen wir doch gleichzeitig der Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Wir erkennen daher an, dass es durch unsere Geschäftstätigkeiten potentiell zu negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt kommen kann. Umso mehr ist es unser erklärtes Ziel, Risiken rechtzeitig zu erkennen, deren Verwirklichung zu vermeiden und internationale Standards zum Schutz für Mensch und Umwelt einzuhalten.

Menschrechte sind für den AWO KV Siegen-Wittgenstein/Olpe nicht verhandelbar.
In unserer Risikoanalyse identifizieren wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten.

Folgende Risiken und Handlungsfelder haben wir priorisiert:

  • Kinderarbeit und Zwangsarbeit
  • Einschränkung in der Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit
  • Diskriminierung jeglicher Art, zum Beispiel nach Geschlecht, Alter, ethnischer und sozialer    
  • Herkunft, Religion oder Weltanschauung, körperliche und geistige Behinderung, sexuelle Orientierung
  • Korruption und Bestechung
  • Gefährdung von Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Einschränkung von Zugang zu Bildung
  • Gefährdung von Gesundheit durch Umweltverschmutzung

Besondere beachtet werden, in unserem Geschäftsbereich und in der Umsetzung der Sorgfaltspflichten, folgende vulnerable Personengruppen:

  • Kinder und Frauen
  • Menschen mit Behinderung
  • sozial benachteiligte Personengruppen
  • Menschen mit geringer Bildung oder einem eingeschränkten Zugang zu Bildung
  • Menschen mit sexuellen Orientierungen wie lesbische, schwule, bisexuelle, intersexuelle, queere und non-binäre Menschen

 

Risikoanalyse

In einer angemessenen abstrakten Risikoanalyse verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den unmittelbaren ZulieferernIn einer zweiten Risikoanalyse   gewichten wir die Risiken unter Einbeziehung der priorisierten Risiken und der vulnerablen Personengruppen.

Wir führen eine anlassbezogene Risikoanalyse durch, sobald menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette bekannt werden.

Wir kommen unseren Sorgfaltspflichten nach und analysieren auch die Lieferketten der mittelbaren Zulieferer, sobald wir davon Kenntnis erhalten, dass menschenrechtliche Risiken oder Umweltrisiken im Sinne des LKSG bestehen.

 

Erwartungen an die Lieferanten

Der Kreisverband erwartet von Mitarbeiter: innen, seinen Geschäftspartner: innen und Zulieferern, dass sie unsere Menschenrechtsstrategie achten.
Wir stellen sicher, dass unsere Menschenrechtsstrategie von unseren unmittelbaren Zulieferern und Tochterunternehmen anerkannt, eingehalten und weitergegeben wird an die weiteren Lieferketten; dies lassen wir uns schriftlich zusichern.

Alle weiteren Lieferanten werden über unsere Menschrechtsstrategie in Kenntnis gesetzt und angehalten, sich nach besten Kräften zu bemühen, unsere Erwartungen in ihrer eigenen Organisation, Dienstleistung und Produktion umzusetzen und eigene Vorkehrungen zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten zu treffen.

 

Wirksamkeitskontrolle

Mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen wird im Rahmen der Risikoanalyse die Wirkung der Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen überprüft.

 

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren sind im Kreisverband grundsätzlich vielfältig und umfänglich verankert.
Wir unterhalten einen eigenen Online-Beschwerdekanal über einen externen Dienstleister für Hinweise gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Das bestehende Hinweisgebersystem wurde um die Möglichkeit, Hinweise zu Menschrechts- oder Umweltschutzrisiken gemäß LKSG zu melden, erweitert.

Folgender Dienstleister nimmt Hinweise entgegen und leitet diese an die zuständige Compliance-Abteilung weiter:
net.ter GmbH, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf

Der Beschwerdekanal ist über unsere Homepage jedem zugänglich.

Ferner können sich externe und interne Mitarbeiter: innen, Kund: innen etc. direkt per E-Mail oder telefonisch an die Compliance-Abteilung wenden und Missstände mitteilen.
Die Mitteilungen werden vertraulich bearbeitet.

 

Abhilfemaßnahmen

Eingehende Beschwerden werden von den Funktionsinhaber: innen entgegengenommen und geprüft. Bei Verdacht und Hinweisen über Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette erfolgt eine anlassbezogene Risikoanalyse. Ist die Verletzung eines menschenrechts- oder umweltbezogenen Risikos eingetreten erfolgen angemessene Abhilfemaßnahmen.

Von Geschäftspartner: innen und Zulieferern erwarten wir, dass sie an Aufklärungen und Verbesserungen mitwirken.

Bestehende Dokumente zum Beispiel Verträge mit Geschäftspartner: innen, Wartungsverträge oder interne Beschaffungsrichtlinien werden um Vorgaben zur Sicherstellung der Sorgfaltsplichten zur Verhinderung menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Risiken ergänzt.

 

Kommunikation und Schulungen

Durch kommunikative Maßnahmen und Schulungen werden Mitarbeiter: innen insbesondere in den maßgeblichen Bereichen über die Sorgfaltspflichten informiert und für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sensibilisiert.

Es ist uns wichtig, Verbesserungsvorschläge durch alle Akteure im Unternehmen zu erhalten und neue Projekt zu entwickeln, die auf menschrechtliche und umweltbezogene Verbesserungen in der Wertschöpfungsketten abzielen.

Die Grundsatzerklärung wird über das Internet auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

Berichtswesen und Zusammenfassung

Die Sorgfaltspflichten und die Ergebnisse der Risikoanalyse werden in einem jährlichen Bericht der Geschäftsführung und dem Vorstand des Kreisverbandes vorgelegt.

Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in betrieblichen Prozessen ist für den Kreisverband ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung menschlicher und umweltbezogener Risiken.

Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert um sicherzustellen, dass sie den sich verändernden Anforderungen und Entwicklungen gerecht wird.