AWO Werkstatt Siegen
Aktive Teilhabe am Arbeitsleben – Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Die AWO Siegener Werkstätten sind gesetzlich anerkannte Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und Integration für Menschen mit Behinderung. Wir machen uns mit individuell zugeschnittener beruflicher Bildung und Beschäftigung stark für die Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderung können einen Außenarbeitsplatz bei einer Firma in der Region, aber auch einen Arbeitsplatz im Arbeitsbereich unserer Betriebe wahrnehmen. Dort finden sie Beschäftigung, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht Fuß fassen können. Wir gestalten die Arbeitsplätze so, dass durch entsprechende fachliche Begleitung und rehabilitative Ausrichtung die persönliche Entwicklung gefördert wird. Dafür qualifizieren wir die Beschäftigten und Mitarbeiter*innen kontinuierlich weiter. Beschäftigte, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, können sich in dem Betrieb in Siegen mit speziellen Angeboten in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst (IFD) vorbereiten und werden beim Übergang fachlich unterstützt und persönlich begleitet.
Seit vielen Jahren sind die AWO Siegener Werkstätten nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Auf dieser Grundlage garantieren wir einerseits ein Höchstmaß an Qualität bei der Ausführung der Produktionsaufträge und Dienstleistungen, andererseits ist es möglich, flexibel auf Wünsche zu reagieren.
Unser Portfolio (Produktions- und Förderangebot) - Betrieb Siegen:
- Montage von Teilen- und Baugruppen
- Konfektionierungs- und Verpackungsarbeiten
- Elektromontage (inkl. Kabelkonfektion)
- Förderung von Menschen mit besonders hohem Assistenzbedarf (SMB)
- Herstellung von Grußkarten für alle Anlässe (SMB)
- Lasergravieren (Faser- und CO2-Laser)
- 3D-Druck/Rapid Prototyping
- Tampondruck
- Lager- und Logistik-Dienstleistungen
- Metallbearbeitung
- Garten- und Landschaftspflege
Neben dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % können 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung – ohne Berücksichtigung der Materialkosten – auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe § 223 SGB IX angerechnet werden.
Unsere Produktions-Website
Wir sind Ihr starker Partner für die Metall-, Holz- und Kunststoffbearbeitung, Konfektionierung, Verpackung, Montage, Lasergravuren, CNC und Vorrichtungsbau.